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Sabba­tical: Steuern sparen im Sabbat­jahr

Viele Arbeitnehmer träumen von einer Auszeit, um den beruflichen Pflichten zu entfliehen – ein Traum, der sich durch ein Sabbatical erfüllen kann. Erfahrt in unserem Blog mehr darüber, wie Ihr während Eurer Auszeit Steuern sparen könnten.

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Ratgeber
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Viele Arbeitnehmer träumen von einer Auszeit, um den beruflichen Pflichten zu entfliehen. Ein Traum, der sich durch ein Sabbatical erfüllen kann. Arbeitnehmer können ein Zeitwertkonto nutzen, um ein Sabbatjahr zu finanzieren. Weil Gutschriften in der Zeit des Sparens sozialabgabe- und steuerfrei sind, kann die Zahlung der Lohnsteuer in die Zukunft verlagert werden.

Zeitwertkonten für die Auszeit

Um eine solche Auszeit mit ausreichender Vorlaufzeit zu planen, kann bei manchem Arbeitgeber ein Zeitwertkonto eingerichtet werden. Diese Langsparkonten bieten dem Arbeitnehmer, der die Auszeit plant, viele Vorteile. Dabei wird in der ersten Phase auf einen Teil des Gehaltes verzichtet. Der angesparte Lohn landet auf dem Zeitwertkonto. Dort kann, je nach Absprache, auch ein betrieblicher Bonus eingezahlt werden. Zudem ist es möglich, einen Teil oder die gesamten Überstunden über das Zeitwertkonto zu begleichen.

In der ersten Phase sind sämtliche Gutschriften, die auf das Zeitwertkonto gelangen, sozialabgabe- und steuerfrei. In der anschließenden Phase, in der der Mitarbeiter sein Sabbatical begeht, werden die angesparten Bezüge ausgezahlt. Dann müssen Sozialabgaben und Steuern entrichtet werden.

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Durch Zeitwertkonten Steuern sparen

Weil die Steuern und Sozialabgaben erst bei der Auszahlung fällig werden, können Arbeitnehmer ihre Besteuerung in die Zukunft auslagern. So lassen sich zum Beispiel Lohnsteuern sparen. Schließlich nutzen Mitarbeiter in diesem Fall die Steuerprogression. Voraussetzung ist allerdings, dass eine korrekte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wird.

Bei Bedenken ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, der über die gesetzlichen Tücken aufklärt. Arbeitnehmer können sich vorab auf www.anwaltarbeitsrecht.com über die Rechtslage informieren. Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass ein langfristiges Zeitwertkonto eingerichtet wird. Flexi- oder Gleitzeitsysteme werden durch die Finanzämter nicht anerkannt. Im Zweifel sollte auch auf eine Verzinsung des Zeitwertkontos verzichtet werden, weil dann selbst steuerfreier Arbeitslohn besteuert werden kann.

Zeitwertkonten bei Kündigungen nutzen

Das angesparte Guthaben kann ausgezahlt werden, falls eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Dann ist das Guthaben sofort steuer- und sozialversicherungspflichtig. Allerdings können Arbeitnehmer das Geld steuerfrei zu einem neuen Arbeitgeber übertragen. Falls keine neue Beschäftigung gefunden wird, darf das Guthaben auch auf ein Konto der Deutschen Rentenversicherung geparkt werden. Wenn keine Auszahlung bis zur Rente erfolgt, muss spätestens zu diesem Zeitpunkt das Guthaben zur Verfügung des Arbeitnehmers stehen. Dann sind ebenfalls steuerliche Erleichterungen möglich.

Marlene Keller arbeitet als Autorin für www.anwaltarbeitsrecht.com. In ihren Beiträgen informiert sie über Themen rund um den Bereich Arbeitsrecht.

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