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Sabba­tical: Vertrag mit dem Arbeit­geber

Dein Chef hat Deinem Antrag zu einem Sabbatical zugestimmt. Doch bevor Du genauere Pläne schmiedest und überlegst, wohin Du reisen möchtest, gibt es noch einen entscheidenden Schritt: der Vertrag mit dem Arbeitgeber. Erfahre mehr.

Ann-Kathrin
Ratgeber
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Du hast es geschafft: Dein Chef hat Deinem Antrag zu einem Sabbatical zugestimmt, sodass nun die Vorbereitungszeit beginnen kann. Doch bevor Du genauere Pläne schmiedest und überlegst, wohin Du reisen und was Du erleben möchtest, gibt es noch einen entscheidenden Schritt: der Vertrag mit dem Arbeitgeber. Hier solltet Ihr alle getroffenen Vereinbarungen festhalten und an alle möglichen Eventualitäten denken. Im Folgenden haben wir eine kleine Checkliste mit Punkten zusammengestellt, die in Deinem Sabbaticalvertrag nicht fehlen sollten.

Zeitraum für Dein Sabbatical

Am wichtigsten ist natürlich die Vereinbarung eines passenden Zeitraums. Dazu zählt nicht nur der Zeitraum der Freistellung für das Sabbatjahr an sich, sondern auch der Ansparzeitraum.

Ansparung/Bezahlung

Ebenso wichtig ist die Regelung der Ansparung bzw. der Bezahlung während des Freistellungszeitraums. Erhältst Du während Deines Sabbaticals weiterhin Gehalt? Wenn ja, wie viel? Erhältst Du weiterhin Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld? Bezüglich der Ansparphase sollte geklärt werden, was genau angespart werden darf, wie z.B. Urlaubs- und Überstunden, aber auch Zeitzuschläge oder Urlaubs- und Weihnachtsgelder.

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Rückkehr nach der beruflichen Auszeit

Möchtest Du nach Deiner Auszeit an Deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, muss dies natürlich auch im Vertrag geregelt sein. Wenn Dein alter Platz nicht gesichert sein kann, sollte zumindest der Anspruch an einen ähnlichen Arbeitsplatz – bezüglich der Aufgaben, als auch der Bezahlung und des Umfangs – festgehalten werden.

Erkrankung während dem Sabbatjahr

Was passiert im Falle einer Erkrankung? Dies hängt meist mit der Finanzierung Deines Sabbaticals zusammen. Hast du beispielsweise für Deine Auszeit vorgearbeitet, sollte der Freistellungszeitraum um die Anzahl der Krankheitstage verlängert werden. Hast Du Dein Sabbatjahr hingegen selbst finanziert, spielt eine Erkrankung im Grunde keine Rolle.

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Kündigungsschutz

Ein Kündigungsschutz ist für beide Parteien von Vorteil. So kannst Du als Arbeitnehmer sicher sein, dass Dir während Deines Sabbaticals nicht der Job gekündigt werden kann, Dein Arbeitgeber hat jedoch auch die Gewissheit, dass Du Dich nach Deiner Rückkehr nicht plötzlich umentscheidest und Dir eine andere Stelle suchst.

Vorzeitige Beendigung des Sabbaticals

Im Vertag sollte geregelt sein, ob die berufliche Auszeit frühzeitig beendet werden kann und wenn ja, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Zudem wird oft zu einer sogenannten „Störfallklausel“ geraten, in der festgelegt wird, was passiert, wenn der Arbeitnehmer stirbt, erwerbsunfähig wird, oder es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommt.

Insolvenz

Eine Insolvenzsicherung ist vorgeschrieben. Schließlich möchtest Du, dass Deine Vorleistung in Form von Geld oder Arbeitsstunden nicht umsonst war und abgesichert wird. Achte also darauf, dass in Deinem Vertag vermerkt ist, wie im Falle einer Insolvenz gehandelt wird.

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